Frage zum Thema Arbeiten in Singapur: Dependent Pass im Home Office für eine ausländische Firma
Quote from barbapappa on May 20, 2021, 10:22 amWas ist nun die Wahrheit? Den folgenden Dialog habe ich auf Facebook gesehen:
ABC: Ich habe eine Frage zum Thema Arbeiten in Singapur.
Ist es möglich, dass ich mit einem deutschen Vertrag quasi Home Office aus Singapur mache? Mein Arbeitgeber hat hier zwar eine Niederlassung, aber durch die neuen Vorschriften wäre es kompliziert eine Arbeitserlaubnis zu bekommen. Und da ich eh gerne für mein Team in Deutschland weiterhin arbeiten würde, wäre die Frage, ob ich das von hier aus machen kann. Wenn ja, was wäre da zu beachten?
XYZ: Ich kann dir keine 100%ige Antwort geben, allerdings hatte ich vor bisschen mehr als einem Jahr beim MOM genau diese Frage gestellt, ob ich einen LOC bräuchte, wenn ich für eine Firma in Europa von hier aus digital arbeite. Die Antwort damals war, dass solange ich keine Singapurer bediene, ich auch keinen LOC bräuchte. Leider hat sich die Email mittlerweile gelöscht.
Ob dies jetzt immer noch gültig ist, weiß ich natürlich nicht, da würde es sich lohnen, nochmals nachzufragen und auch mit zu fragen, wie das steuerlich wäre. Man ist ja ohne Wohnsitz in Deutschland dort nicht Einkommensteuerpflichtig aber ob man damit in Singapur besteuert wird, keine Ahnung 🤷♀️ ich würde mich freuen, wenn du dazu andere Infos bekommst, wenn du sie teilst 😊KLM: ABC man ist auch ohne Wohnsitz in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Beziehst Du in Deutschland Einkünfte, dann müssen diese in Deutschland versteuert werden
ABC: XYZ Nein hätte ich nicht, weil meine Firma in estland gewesen wäre und ich keine Einkünfte in Deutschland generiert hätte. Das ist auch alles abgeklärt, hab ie beste steuerliche Beratung. Man ist auch nicht automatisch in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Ohne wohnsitz bist du erstmal nicht steuerpflichtig in Deutschland. Das wirst du nur, wenn du z. B. Immobilien vermietest oder anteilseigner einer deutschen Firma bist, allerdings im Ausland deinen Wohnsitz hast oder dadurch, dass deine direkte Familie (Ehepartner und minderjährige Kinder) in Deutschland leben und du nicht, dann zählt Deutschland auch als dein Lebensmittelpunkt und du bist dort beschränkt steuerpflichtig. Aber nicht automatisch.
Ich hab allerdings einen anderen Weg dann gewählt. Mit der neuen DP Regelung kann es allerdings sein, dass das Konstrukt, das ich angefragt hatte für mich doch nochmal relevant wird im nächsten Jahr. Daher geht es mir um die Steuern in Singapur
OPQ: Die Aussage, dass man in Deutschland ohne Wohnsitz nicht steuerpflichtig ist, ist falsch! Wer in Deutschland Einkünfte bezieht und keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, der ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Dies bezieht sich auf alle in Paragraph 49 EStG aufgeführten Einkünfte. Dazu zählen auch Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit.
siehe die Ausnahmen die ich oben genannt habe. Es zählt zusätzlich zu dem Paragraphen auch noch der gewöhnliche Aufenthalt, wo die Leistung erbracht wird ist besonders wichtig und wo dein Lebensmittelpunkt ist. Ansonsten ist das auch sehr individuell.
Davon abgesehen ist das an der Frage komplett vorbei. Es war nie die Frage wie es steuerlich in Deutschland aussieht. Die posterstellerin hat nach Arbeiten in Singapur als DP für eine Firma in Deutschland gefragt und wie das genehmigt wird. Meine Anschlussfrage bezog sich ausschließlich darauf, ob es in Singapur besteuert wird. Vor allem unter dem Gesichtspunkt, dass Singapur eigentlich nur Einnahmen aus dem Inland interessieren.
JKL: Hatte ich bei unserem Einsatz in Bangkok versucht, ohne lokale Niederlassung meiner Firma. Diese hat letztendlich kurzfristig abgebrochen, anscheinend weil die Firma im tatsächlichen Arbeitsland steuerpflichtig wäre was meine erbrachten Leistungen angeht.
Was ist nun die Wahrheit? Den folgenden Dialog habe ich auf Facebook gesehen:
ABC: Ich habe eine Frage zum Thema Arbeiten in Singapur.
Ist es möglich, dass ich mit einem deutschen Vertrag quasi Home Office aus Singapur mache? Mein Arbeitgeber hat hier zwar eine Niederlassung, aber durch die neuen Vorschriften wäre es kompliziert eine Arbeitserlaubnis zu bekommen. Und da ich eh gerne für mein Team in Deutschland weiterhin arbeiten würde, wäre die Frage, ob ich das von hier aus machen kann. Wenn ja, was wäre da zu beachten?
XYZ: Ich kann dir keine 100%ige Antwort geben, allerdings hatte ich vor bisschen mehr als einem Jahr beim MOM genau diese Frage gestellt, ob ich einen LOC bräuchte, wenn ich für eine Firma in Europa von hier aus digital arbeite. Die Antwort damals war, dass solange ich keine Singapurer bediene, ich auch keinen LOC bräuchte. Leider hat sich die Email mittlerweile gelöscht.
Ob dies jetzt immer noch gültig ist, weiß ich natürlich nicht, da würde es sich lohnen, nochmals nachzufragen und auch mit zu fragen, wie das steuerlich wäre. Man ist ja ohne Wohnsitz in Deutschland dort nicht Einkommensteuerpflichtig aber ob man damit in Singapur besteuert wird, keine Ahnung 🤷♀️ ich würde mich freuen, wenn du dazu andere Infos bekommst, wenn du sie teilst 😊KLM: ABC man ist auch ohne Wohnsitz in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Beziehst Du in Deutschland Einkünfte, dann müssen diese in Deutschland versteuert werden
ABC: XYZ Nein hätte ich nicht, weil meine Firma in estland gewesen wäre und ich keine Einkünfte in Deutschland generiert hätte. Das ist auch alles abgeklärt, hab ie beste steuerliche Beratung. Man ist auch nicht automatisch in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Ohne wohnsitz bist du erstmal nicht steuerpflichtig in Deutschland. Das wirst du nur, wenn du z. B. Immobilien vermietest oder anteilseigner einer deutschen Firma bist, allerdings im Ausland deinen Wohnsitz hast oder dadurch, dass deine direkte Familie (Ehepartner und minderjährige Kinder) in Deutschland leben und du nicht, dann zählt Deutschland auch als dein Lebensmittelpunkt und du bist dort beschränkt steuerpflichtig. Aber nicht automatisch.
Ich hab allerdings einen anderen Weg dann gewählt. Mit der neuen DP Regelung kann es allerdings sein, dass das Konstrukt, das ich angefragt hatte für mich doch nochmal relevant wird im nächsten Jahr. Daher geht es mir um die Steuern in Singapur
OPQ: Die Aussage, dass man in Deutschland ohne Wohnsitz nicht steuerpflichtig ist, ist falsch! Wer in Deutschland Einkünfte bezieht und keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, der ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Dies bezieht sich auf alle in Paragraph 49 EStG aufgeführten Einkünfte. Dazu zählen auch Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit.
siehe die Ausnahmen die ich oben genannt habe. Es zählt zusätzlich zu dem Paragraphen auch noch der gewöhnliche Aufenthalt, wo die Leistung erbracht wird ist besonders wichtig und wo dein Lebensmittelpunkt ist. Ansonsten ist das auch sehr individuell.
Davon abgesehen ist das an der Frage komplett vorbei. Es war nie die Frage wie es steuerlich in Deutschland aussieht. Die posterstellerin hat nach Arbeiten in Singapur als DP für eine Firma in Deutschland gefragt und wie das genehmigt wird. Meine Anschlussfrage bezog sich ausschließlich darauf, ob es in Singapur besteuert wird. Vor allem unter dem Gesichtspunkt, dass Singapur eigentlich nur Einnahmen aus dem Inland interessieren.
JKL: Hatte ich bei unserem Einsatz in Bangkok versucht, ohne lokale Niederlassung meiner Firma. Diese hat letztendlich kurzfristig abgebrochen, anscheinend weil die Firma im tatsächlichen Arbeitsland steuerpflichtig wäre was meine erbrachten Leistungen angeht.